Kostenlosen Termin online buchen

Der Bundesgerichtshof hat am 24.03.2010 entschieden, dass Gasversorger, die ihren Gaspreis ausschließlich an den Ölpreis gekoppelt haben und darauf Preiserhöhungen vorgenommen haben, falsch abgerechnet haben. Die entsprechenden Klauseln in den Gaslieferungsverträgen sind unwirksam. Die Verbraucher können also zu viel gezahlte Gelder von den Gasunternehmen zurückverlangen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die alleinige Kopplung der Gaspreise an die Ölpreisentwicklung für Verbraucher nicht korrekt ist. Vielmehr müssen die Gasunternehmen transparent ihre Preise darstellen, wozu auch Wegekosten, Transportkosten usw. gehören.
Wieder ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs.
Wieder ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs.

:: Fenster schließen>
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller