Kostenlosen Termin online buchen

Auf Rückzahlung ihrer Einlage können gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Anleger der Gehag-Immobilienfonds 11, 15 und 18 in Berlin hoffen. Darüber hinaus müssen die Anleger nicht für Anschlusskredite haften, welche die in Schwierigkeiten geratenen Fonds für die größtenteils im sozialen Wohnungsbau entstandenen Immobilien neu aufnehmen müssen.
Die Richter des Bundesgerichtshofes sahen es als sogenannten „Prospektfehler“ an, dass die langfristige Förderung für die Fondsimmobilien durch die Stadt Berlin als sicher dargestellt wurde, obwohl sie nicht sicher war. Zehn Fälle wurden zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückgewiesen.
Der BGH geht, anders als die Vorinstanz, davon aus, dass Anleger den Fonds nicht gezeichnet hätten, wenn sie gewusst hätten, dass die Anschlussfinanzierung nach 15 Jahren nicht sicher war. Die Fonds bekamen Probleme, als der Berliner Senat 2003 wegen der schlechten Finanzlage Berlins die Anschlussförderung für solche Bauvorhaben einstellte.
Die Richter waren der Ansicht, dass Anleger unabhängig von der Anschlussförderung zwar mit der Fondsanlage hätten Steuern sparen können. Die Anleger hätten aber riskiert, dass der Fonds nach 15 Jahren pleite und damit das investierte Kapital verloren seinkönnte.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller