Bestimmt haben Nachbarn, die Wand an Wand wohnen, es schon einmal erlebt: Ein unangenehmer Geruch zieht durch die Fenster oder durch das Treppenhaus in die eigene Wohnung. Nachbarn müssen dies aber nicht dulden, wenn sie dadurch dauerhaft belästigt werden. Es kann sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn aus einer Wohnung ständig ein starker Gestank dringt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Aus einer Mietwohnung zog ein starker unangenehmer Geruch durch das ganze Haus. Daraufhin gab es Beschwerden und der Vermieter mahnte die Mieter erfolglos ab und kündigte anschließend das Mietverhältnis.
Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Denn nach einem Ortstermin stellten sie fest, dass wegen fehlender Körperhygiene und fehlenden Reinigungsmaßnahmen tatsächlich das ganze Haus stank.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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