Kostenlosen Termin online buchen
Ein Ehepaar mit einem Schweizer Konto hatte den Steuerfahndern die Vorlage der Bankunterlagen verweigert. Daraufhin schätzte das Finanzamt rückwirkend für zehn Jahre seine steuerpflichtigen Zinsen mit jährlich 5 Prozent des Kontostandes von fast 2 Millionen Schweizer Franken. 
Gemäß Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 14 V 2484/10) war dies auch zulässig und die Richter hatten auch keine Zweifel an der Schätzung, da das Paar nichts vorlegte. Die Steuerfahndung darf die aufgekauften Steuer-CDs mit ausländischen Bankdaten verwenden und zur Not eine Steuersünde auch schätzen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller