Ein Ehepaar mit einem Schweizer Konto hatte den Steuerfahndern die Vorlage der Bankunterlagen verweigert. Daraufhin schätzte das Finanzamt rückwirkend für zehn Jahre seine steuerpflichtigen Zinsen mit jährlich 5 Prozent des Kontostandes von fast 2 Millionen Schweizer Franken.
Gemäß Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 14 V 2484/10) war dies auch zulässig und die Richter hatten auch keine Zweifel an der Schätzung, da das Paar nichts vorlegte. Die Steuerfahndung darf die aufgekauften Steuer-CDs mit ausländischen Bankdaten verwenden und zur Not eine Steuersünde auch schätzen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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