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Jährlich gehen bei den deutschen Gerichten rund 3,7 Millionen Klagen ein. Die Justiz kann diese Menge kaum bewältigen – Verfahren ziehen sich hin. Abhilfe soll nun das sogenannte Mediationsgesetz schaffen. Dieses Gesetz soll künftig die Basis für eine außergerichtliche und friedliche Beilegung von Streitigkeiten bilden. In der ersten Januarwoche verabschiedete das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP).
Angewandt werden soll das neue Gesetz bei Mietstreitigkeiten, Scheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten. Gemeinsam mit einem unabhängigen Vermittler sollen die Streitparteien zu einer Lösung des Konflikts gelangen. Dadurch könnten natürlich die Gerichte entlastet werden. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung auch Vorgaben aus einer entsprechenden EU-Richtlinie umsetzen.
Natürlich setzt eine Mediation voraus, dass die streitenden Parteien auch zu einer friedlichen Einigung bereit sind. Und gerade bei langjährigen Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Betriebskostenabrechnungen ist dies meist nicht der Fall. Da gibt es naturgemäß wenig Spielraum für eine Mediation; entweder ist eine Betriebskostenabrechnung korrekt oder eben nicht. 
Mediationsverfahren sind für alle Gerichtszweige vorgesehen, mit Ausnahme von Strafverfahren. Streitende Parteien können unabhängig von einem Gerichtsverfahren und auch während eines Verfahrens freiwillig einen Mediator hinzuziehen. Diese Rolle übernehmen dann Richter, Anwälte oder sonstige Experten. Der Mediator ist unparteiisch und somit allen Parteien gleichermaßen verpflichtet.
Das Ziel des Mediators ist, dass im Konfliktfall die streitenden Parteien selbst eine Lösung finden. Anders als ein sogenannter Schlichter unterbreitet er selbst keine Lösungsvorschläge. Das Ergebnis der Mediation hat sodann juristischen Bestand und kann wie ein Urteil „vollstreckbar“ erteilt werden. Damit kann man dann unter Umständen auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Leider gibt es bislang keine klare Regelung zu den Qualitätsstandards der Mediatoren. Zudem fehlen auch finanzielle Anreize durch die teilweise Übernahme der Kosten. So gibt es bisher zwar die Prozesskostenhilfe, aber keine Mediationskostenhilfe.
Umfragen haben ergeben, dass die Deutschen immer seltener Lust auf Gerichtsprozesse haben. Fast die Hälfte der Befragten wollen Gerichtsverfahren vermeiden – auch wenn sie sich im Recht fühlen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller