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Für Angebote des sogenannten „grauen Kapitalmarkts“ wie geschlossene Immobilienfonds, Sonnenenergie-, Windkraft-, Biogas- oder Schiffsfonds will das Bundeswirtschaftsministerium nun dieselben Spielregeln einführen wie für Bankprodukte. Hierüber gibt es einen neuen Gesetzentwurf, denn bisher wurde dieser Teil des Marktes im neuen Anlegergesetz noch nicht geregelt.
Dieser Entwurf sieht u. a. vor:
–     Auch freie Vermittler sollen zusammen mit dem Kunden ein ausführliches Beratungsprotokoll erstellen. Der Kunde muss sozusagen einen „Beipackzettel“ bekommen, der das Produkt und dessen Risiken genau erklärt, und es müssen auch alle Provisionen, die für die Vermittlung von Finanzprodukten kassiert werden, offengelegt werden.
–     Die Anforderungen an die Qualifikation von Finanzberatern werden erhöht.  Sie müssen eine Sachkundeprüfung ablegen, und sie müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Durch eine solche Versicherung soll gewährleistet werden, dass durch eine fehlerhafte Beratung geschädigte Kunden nicht auf den Schäden sitzenbleiben.
–     Die ca. 80.000 freien Berater sollen durch das Gewerbeamt überprüft werden – vorausgesetzt, es gibt dort genug qualifiziertes Personal hierfür
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller