„Die Erhöhung des Mindestlohns befindet sich nunmehr im Gesetzgebungsverfahren“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Arbeitsrechtler aus Wiesbaden, mit. Zum 01.10.2022 soll der gesetzliche Mindestlohn angehoben werden.
Erhöhung auf 12,00 € pro Stunde
„Der Mindestlohn soll auf 12,00 € brutto pro Stunde angehoben werden“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt mit. Hiermit will der Gesetzgeber erreichen, dass insbesondere Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben führen können.
Erhöhung des Verdienstes bei Minijobs
„Weiterhin soll eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn möglich sein“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht. Mit der Erhöhung des Mindestlohns geht also auch einher, dass die Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung auf von 450,00 € auf 520,00 € monatlich hochgesetzt wird.
Impulse für die Wirtschaft
„Der Gesetzgeber erhofft sich von den Anpassungen einen Impuls für die Wirtschaft nach den Einschnitten durch die Corona-Kries“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden. Vor der Erhöhung dürfte mehr als 6 Millionen Menschen profitieren. Weiterhin soll verhindert werden, dass Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Verträgen oder ersetzen.
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden
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