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Wenn feststeht, dass an einem Verkehrsunfall mehrere Autofahrer schuld sind, müssen sie auch gemeinsam die Kosten für ein Gutachten tragen. So entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VI ZR 133/11). 
Verhandelt wurde ein Verkehrsunfall mit Totalschaden im hessischen Neu-Isenburg. Zunächst hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass der Beklagte die Gutachterkosten alleine zahlen muss, obwohl beide Autofahrer zu jeweils 50 Prozent für den Zusammenstoß verantwortlich waren. Im August 2011 wiederum kam in einem vergleichbaren Fall das OLG Celle zu einem anderen Ergebnis: Es teilte die Kosten zwischen den Parteien auf. Es wurde dabei auch berücksichtigt, dass der eine Autofahrer zu 60 Prozent und der andere zu 40 Prozent am Unfall schuld war. 
Der Bundesgerichtshof beendete nun in dieser Frage die unterschiedliche Rechtsprechung der beiden Oberlandesgerichte mit obigem Urteil.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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