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Nach sechs Monaten verweigern die Händler meist ihren Kunden die Gewährleistung für kaputte Ware. Der Kunde muss dem Händler beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergab dies unter 300 Händlern. Jedoch gilt die Gewährleistung zwei Jahre. Jedoch trägt der Käufer nach sechs Monaten die Beweislast, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Aber dennoch geben sich einige Händler kulant. 
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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller