Kostenlosen Termin online buchen

Die Zusammenlegung zweier Haushalte durch Zusammenzug sollte man unverzüglich bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anzeigen. Denn Gebührenzahler können sich nicht rückwirkend bei der GEZ abmelden.
In einem aktuellen Fall, den Verbraucherschützer dokumentiert haben, zog ein junges Paar zusammen. Die beiden hätten also nach der Zusammenlegung ihrer Hausstände nur noch eine Monatsgebühr an die GEZ zahlen müssen. Erst nach einer Zahlungsaufforderung – vier Monate nach dem Einzug bei der Freundin – holte der Mann die Abmeldung für sich nach. Diese wirkte aber erst ab dem Folgemonat des Eingangs bei der GEZ.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller