Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Anleger, die über die Treuhänderin „Dr. Görlich Grundbesitz Beteiligungs GmbH“ Geld in den Mega Immobilienfonds 17 GbR investiert haben, nicht für die Schulden des Fonds haften.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Anleger, die über die Treuhänderin „Dr. Görlich Grundbesitz Beteiligungs GmbH“ Geld in den Mega Immobilienfonds 17 GbR investiert haben, nicht für die Schulden des Fonds haften.
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