Ein Vermieter darf seinem Mieter nicht vorschreiben, welche Hunderasse er besitzen darf. Es dürfen keine Vorgaben der Hunderasse gemacht werden, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Im dritten Stock hielte ein Mieter einen großen Hund. Der Vermieter verlangte somit vor Gericht, den Hund abzuschaffen. Der Vermieter meinte, ein so großer Hund könnte in der Wohnung nicht gehalten werden. Jedoch hatte der Vermieter vor Gericht keine Chance, denn entschieden sei der Wortlaut im Mietvertrag befand das Gericht.
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