Eine Mutter, die ihr Kleinkind betreut, kann gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt haben. Dieser besteht unter Umständen auch weiter, wenn die Mutter volljährig wird, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kindsvater keinen Unterhalt leisten kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Der Fall:
Der Kindsvater befand sich in einer Ausbildung und konnte weder Kindesunterhalt noch Unterhalt für seine Freundin zahlen. Als die Mutter volljährig wurde, wollte ihr Vater weniger Unterhalt zahlen. Ohne Erfolg. Denn die Mutter müsse noch nicht arbeiten gehen, da das Kind noch zu klein sei. Fällt der Kindsvater finanziell aus, müssen die unterhaltpflichtigen Eltern der Mutter zahlen.
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