In den vergangenen 20 Jahren haben sich vielerorts die Grundstückspreise verdoppelt. Immer mehr bauen deshalb ihr Eigenheim auf dem elterlichen Grundstück. Die Baugrundstücke waren in den 1960er und 1970er Jahren meist so großzügig angelegt, dass man darauf auch zwei Einfamilienhäuser bauen kann.
Jedoch muss eine solche zusätzliche Bebauung vom Bauamt genehmigt werden. Hierzu sind die üblichen Regeln des Baurechts und der Landesbauordnung zu beachten. Unter anderem müssen die Abstände sowohl zum elterlichen Haus als auch zu anderen Nachbarhäusern eingehalten und eine Zufahrt ermöglicht werden. Wenn es für das Grundstück der Eltern bereits einen Bebauungsplan gibt, ist hieraus z. B. auch ersichtlich, welche Dachformen und Etagenzahlen beim Neubau möglich sind.
Gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, prüft die örtliche Bauaufsichtsbehörde, ob auf dem Areal ein weiteres Haus gebaut werden kann. Am besten stellt man hierzu eine sogenannte Bauvoranfrage an die Behörde, in der man das Bauvorhaben beschreibt. Dort wird dann geprüft, ob sich das geplante Bauwerk nach Art und Größe in die bestehende Bebauung einfügt. Wenn dies abgeklärt ist, muss das Gelände sodann von einem vereidigten Ingenieur vermessen und parzelliert werden, wenn das Grundstück an den Nachwuchs übertragen werden soll. Danach muss ein Bauantrag gestellt werden.
Es gibt Gründe, das elterliche Grundstück an die Kinder zu übertragen bzw. an sie zu verschenken oder zu verkaufen. In Deutschland ist nämlich der Grundstückseigentümer auch Eigentümer der Gebäude. Das bedeutet, dass das Eigenheim der Kinder den Eltern gehört, falls sie den Grund und Boden nicht an sie übergeben. Und das kann von Bedeutung sein, wenn das Kind nicht alleine, sondern mit dem Lebens- und Ehepartner das Eigenheim errichtet. Sollte es nämlich zur Trennung kommen, würde das Haus beim Grundeigentümer, also den Eltern, verbleiben. Auch wenn der Partner beim Bau mitgearbeitet hat oder das Baudarlehen auf seinen Namen läuft, ändert sich nichts daran.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Neueste Kommentare