Ein Gutachter bewertet nach einem Unfall den Schaden am Auto. Lässt er sich jedoch dabei viel Zeit, muss die Versicherung den gesamten Nutzungsausfall übernehmen.
Bleibt bei einem Sachverständigen ein Unfallgutachten liegen, bekommt der Geschädigte auch in dieser Zeit von der Versicherung einen sogenannten Nutzungsausfall. Denn das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass die verzögerte Übermittlung des Gutachtens nicht dem Unfallopfer angelastet werden könne. Für den Zeitraum zwischen dem Unfall und der Endreparatur muss folglich die der Nutzungsausfall gezahlt werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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