Viele Eltern legen bereits kurz nach Geburt für ihre Sprösslinge ein Sparbuch an, auf welches sie regelmäßig Beträge einzahlen, um ihren Kindern ein kleines Startkapital fürs Leben anzusparen. Hier können schnell höhere Summen zusammen kommen. Jetzt urteilte man beim OLG Bremen, dass auf solchen Sparbüchern eingezahltes Guthaben allein den Kindern zusteht (Az.: 4 UF 112/14). Hierauf weist Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.
Hiernach bleibt festzuhalten, dass es Eltern nicht erlaubt ist, Erspartes ihrer Sprösslinge selbst auszugeben. Im konkreten Fall gaben Eltern beispielsweise für ihre Kinder angespartes Geld für Kleidung, Geschenke, Urlaubsreisen sowie Möbel aus. „Solche Anschaffungen müssen Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Sorge selbst vom eigenen Kapital tätigen.“, sagt Bernhardt.
Im Bremer Fall musste somit ein Vater 3.640 € an seine zwei Töchter zurückzahlen.
Man sollte also stets gewissenhaft nötige Anschaffungen tätigen, aber nur vom eigenen Kapital.
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