Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg wurde der Fall eines ausgerissenen Pferdes verhandelt (Aktenzeichen 9 U 3987/03). Ein unbekannter hatte einen Pferdestall geöffnet, sodass ein Pferd eines gewerblichen Tierhalters vom Hof laufen konnte und auf einer nahe gelegenen Straße einen Unfall verursachte.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Pferdehalter den durch den Vorfall entstandenen Schaden zu ersetzen, auch wenn das Pferd nur deshalb ausreißen konnte, weil ein Unbekannter die Tore geöffnet hatte. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Hofbesitzer das Öffnen durch Verschließen der Tore hätte vermeiden können.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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