Kostenlosen Termin online buchen
Mittlerweile besitzen viele Menschen ein Smartphone, welches unzählige Funktionen neben einem reinen Telefonbetrieb bereitstellt. Beispielsweise kann man sein Smartphone als Navigationsgerät nutzen. Doch darf man sein Smartphone als Navi nutzen?
Benutzt man sein Smartphone als Navigationsgerät, kann man schnell mit gesetzlichen Bestimmungen in Konflikt geraten. Ja, man sollte bereits wissen, dass das Telefonieren beim Autofahren nicht erlaubt ist und eine Strafe nach sich ziehen kann. Doch wie sieht es mit der Navigation aus? Gleiches gilt auch für die Nutzung eines Smartphones zu Navigations- beziehungsweise Recherchezwecken. Das wurde nun in einem Urteil vom Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (Az.: 1 RBs 232/14) bestätigt wurde. Hierauf weist Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hin.
Im konkreten Fall hielt ein Fahrzeugführer sein Mobiltelefon beim Fahren mit seinem Auto in seiner Hand. Bei einer Polizeikontrolle erklärte er, er habe auf sein Smartphone geschaut, weil er eine Werkstatt suche. „Vom Amtsgericht Castrop-Rauxel wurde er wegen einer vorsätzlichen verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Strafe von 40 € verurteilt.“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Hiergegen legte der Fahrer schließlich eine Rechtsbeschwerde vorm OLG Hamm ein – aber ohne Erfolg. Auch eine Nutzung zu Navigationszwecken eines Smartphones falle unter ein Verbot der Straßenverkehrsordnung. „Eine nicht erlaubte Benutzung liegt nämlich in sämtlichem bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Mobiltelefons, wozu auch eine Navigationsfunktion zählt.“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Hier soll nämlich gewährleistet sein, dass ein Fahrzeugführer stets seine Hände zur Bewältigung von Fahraufgaben frei hat.
Man sollte also von einer Benutzung seines Mobiltelefons beim Autofahren absehen.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller