Kostenlosen Termin online buchen
Wenn ein Kunde eines Mobilfunkanbieters sich nur geringfügig im Zahlungsverzug befindet oder er einen Kreditrahmen nur wenig überschreitet, darf der entsprechende Mobilfunkanbieter das Handy nicht ohne vorherige Ankündigung einfach sperren. So entschied der Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: III ZR 157/10.
Schon im Frühjahr hatte das Gericht die Klauseln von T-Mobile und Congstar beanstandet, wonach eine Handysperrung bereits ab einem Rückstand von 15,50 Euro erfolgen sollte (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: III ZR 35/10). Gemäß BGH sei erst ab 75 Euro Schulden eine Sperre zulässig.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller