Über die Schifffahrtgesellschaft Margara mbH & Co.KG wurde am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 20/14), berichtet das fondstelegramm. Die Gesellschaft bewirtschaftet den Panamax-Tanker MT Andre Jacob, der früher MT Margara hieß. Initiator ist die Hansa Hamburg Shipping International.
Für die Anleger ist die drohende Insolvenz des Tankers besonders ärgerlich. Denn erst 2011 war ein Fortführungskonzept für das Schiff beschlossen worden, um die damals drohende Pleite zu vermeiden. Langfristig konnte diese aber wohl nicht verhindert werden.
„Bei wirtschaftlich angeschlagenen Schiffsfonds werden häufig die Anleger aufgefordert, weiteres Kapital zu investieren oder bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um eine Insolvenz abzuwenden. Das ist immer eine schwierige Entscheidung. Denn die wirtschaftliche Gesundung ist durch eine Kapitalspritze nicht garantiert“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Er rät betroffenen Anlegern, einen alternativen Weg zu prüfen, um ihr eingesetztes Kapital zu retten: „Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Diese kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.“ Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung müsse der Anleger auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition aufgeklärt werden. Dazu zählen bei Schiffsfonds u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile und das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes. Denn die Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und als solche eben auch Risiken ausgesetzt. „Nun kann aber eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts keine geeignete Altersvorsorge sein. Doch genau als diese wurden sie unserer Erfahrung nach oft angepriesen – eine klare Falschberatung“, so Cäsar-Preller.
Darüber hinaus müssen die Banken auch über alle Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, informieren. „Damit ist nicht nur das Agio gemeint, sondern auch alle weiteren Rückvergütungen, die an die Bank fließen“, erklärt Cäsar-Preller. Werden diese Rückvergütungen verschwiegen, besteht ebenfalls der Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Geschäfts. „Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannte Kick-Backs ist eindeutig“, ergänzt Cäsar-Preller. Außerdem müsse auch der Verkaufsprospekt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben geprüft werden. Gegebenenfalls kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: schiffsfonds-anteile.de
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