Über das Containerschiff MS Pampero der Harren & Partner Schifffahrts GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Nordenham eröffnet worden, meldet das Fondstelegramm. „Das kommt nicht überraschend, nachdem die MS Pampero schon im Februar unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt worden war. Für die Anleger heißt es jetzt, ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Ansprüche aus Schadensersatz können aus verschiedenen Gründen geltend gemacht werden. „Bei der Vermittlung von Schiffsfonds zeigt sich immer wieder, dass die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde“, so Cäsar-Preller. Heißt: Die Beratung muss die hohen Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllen. Dazu gehört u.a., dass die Anlage zu den Wünschen des Anlegers passt und auch auf die bestehenden Risiken hingewiesen wird. Cäsar-Preller: „Äußert ein Anleger z.B. den Wunsch, dass er sein Geld sicher anlegen möchte, um im Alter etwas auf der hohen Kante zu haben, ist ein Schiffsfonds bestimmt nicht die richtige Wahl. Denn mit Anteilen an einem Schiffsfonds erwirbt der Anleger eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Darüber muss er in aller Deutlichkeit aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.“
Darüber hinaus müssen die Anleger auch über die Provisionen, die der Anlageberater für die Vermittlung des Schiffsfonds erhält, aufgeklärt werden. „Die Rechtsprechung ist da inzwischen sehr eindeutig und anlegerfreundlich. Dennoch muss natürlich immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt“, erklärt der Jurist.
Die Kanzlei Cäsar vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
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