Falschparken kostet Verwarngelder. Parkt man aber auf Behindertenparkplätzen riskiert man viel mehr Kosten. In diesem Fall darf man nämlich abgeschleppt werden. Dies gilt auch, wenn weitere Behindertenparkplätze vorhanden sind, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums sollen ganz gewöhnliche Falschparker auch bald mehr zahlen. Die Verwarngelder sollen um 5 € erhöht werden. Zurzeit liegt das Verwarnungsgeld zwischen 5 € bis 25 €. Die Regelung soll am 1. April 2013 in Kraft treten.
Eine entsprechende Verordnung muss aber noch vom Bundesrat beraten werden.
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