Oft sind Infoblätter von Banken zu Geldanlagen mit Festzins zu Sparplänen sehr verwirrend, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zudem fehle häufig bei diesen Erklärseiten sogar der aktuell gültige Zinssatz, sagt Stiftung Warentest. Somit erhielten nur 4 von 34 Infoblätter über die Sparanlagen ein „gut“.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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