Wenn ein Hausbau geplant wird, muss der Kostenrahmen immer klar abgesteckt werden. Halten sich Architekten nicht an die Grenze der Kosten und überschreiten sie, kann sie das später ihr Honorar kosten, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind Architekten verpflichtet stets vorab mit ihren Auftraggebern den Kostenrahmen des Bauvorhabens abzustecken. Dieser Rahmen ist später auch bindend für den Architekten. Überschreitet der Architekt den Kostenrahmen, kann seine Planung als unbrauchbar eingestuft werden. Das entschied der BGH in Karlsruhe. Somit könnte der Anspruch auf ein Honorar entfallen.
Ein Fall:
Ein Bauherr wollte eine Architektenrechnung nicht bezahlen, weil er die Planungen für unbrauchbar hielte, die Richter gaben damit dem Mann recht. Für sein Wohnhaus, dass er 1998 in Auftrag gab wollte er rund 800 000 Mark (etwa 400 000 €) ausgeben. Jedoch plante der Architekt ein Gebäude, das etwa das Doppelte kostete. In den Vorinstanzen hatte der Architekt sein Honorar erfolgreich eingeklagt. Jedoch hielten die Gerichte dem Bauherrn zugute, dass kein klarer Kostenrahmen festgelegt worden war. Jetzt muss der Fall unter Berücksichtigung der BGH-Vorgabe neu verhandelt werden.
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