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Das Oberlandesgericht in Nürnberg entschied, wer gewaltsam am Betreten einer fremden Wohnung gehindert wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Gleiche gilt beim Schadensersatz, wenn sich eine Person beim unberechtigten Betreten einer fremden Wohnung verletzt. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Der Inhaber darf sich gegen einen Hausfriedensbruch in seiner eigenen Wohnung zur Wehr setzen. Dasselbe gilt auch bei Geschwister und anderen Verwandten, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Eine Frau wollte eine Schmerzensgeldklage gegen ihren Bruder durchsetzen. Das Gericht wies die Klage mit einem Urteil ab. Die Klägerin hatte 30.000€ verlangt, weil sie von ihrem Bruder gehindert worden war, sein Haus zu betreten. Dabei stürzte sie und verletzte sich. Jedoch hat ihr Bruder ihr schriftlich Hausverbot zuvor erteilt. 
Nun befand das Gericht, das die Klägerin das Verbot hätte achten müssen und sich nicht eigenmächtig darüber hinwegsetzen dürfte. 
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