Ein Hausherr ist verantwortlich für sein Haus. Das gilt auch, wenn sich Personen in der Nähe des schlecht instandgesetzte Hause aufhalten und sich teile vom Gebäude lösen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Winterstürme können Teile des Daches lockern stürzen diese dann herab und beschädigen sie Gegenstände am Boden oder verletzen gar Menschen, haftet der Hausbesitzer.
Er hat nämlich eine Verkehrssicherungspflicht. Damit sind gemeint Reparaturen nach einem Sturmschaden. Ein Hausbesitzer muss sein Haus immer in Ordnung halten. Dies gilt auch an Baustellen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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