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Es kann gehörig ins Geld gehen, wenn einem als Mieter der Haustürschlüssel verloren geht. Denn bekanntlich muss in Mehrfamilienhäusern unter Umständen dass sogar die komplette Schließanlage ausgetauscht werden.
Als Mieter sollte man daher unbedingt darauf achten, dass die Privat-Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust ausreichend hoch abdeckt. Einen Ersatzschlüssel herstellen zu lassen, kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Hat der Mieter zum Beispiel den Schlüssel nachweislich ins Meer fallen lassen, gilt die Zuordnung zu einer bestimmten Wohnung nach menschlichem Ermessen als ausgeschlossen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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