Post vom Finanzamt, dem Ordnungsamt… auf so manch unliebsamen Brief könnte unsereins sicher
verzichten. „Dann erteile ich dem Briefträger doch einfach Hausverbot“, dachte sich ein findiger
Bürger. Das Amtsgericht Gummersbach hat das Hausverbot gegen den Briefträger aber in einer
kürzlich ergangenen Entscheidung als unwirksam angesehen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden hierzu: „Grundsätzlich bin ich als Eigentümer völlig frei,
ob und gegen wen ich ein Hausverbot ausspreche. Wenn damit aber kein schützenswertes Interesse
verfolgt wird, gerade wenn -wie hier- ein unlauterer Zweck verfolgt wird, ist das erteilte Hausverbot
unwirkam.“
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