Über 20 Holland-Fonds hat HCI-Capital aufgelegt. Diese investierten in den niederländischen Immobilienmarkt. Viele davon sahen ein Mindesteinstiegsvolumen von 10.000 € (+ Agio) vor.
Einer dieser Fonds ist die HCI Holland XXIV GmbH & Co. KG.
Rechtanwalt Cäsar-Preller: „Anleger hatten mit dem Holland XXIV keine Freude.
Seit 2011 wurden Ausschüttungen deutlich gekürzt. Hintergrund ist der niederländische Immobilienmarkt. Die Boomphase hat sich im Handumdrehen in eine Krise verwandelt. Dem konnte sich auch der Hollandfonds nicht entziehen. Konkret ging die Neuvermietung eines der Objekte mit nicht geringen Abstrichen einher. Daher sind die Aussichten ebenfalls bescheiden“
Anleger haben aber ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz, die bis zur völligen Rückabwicklung des Anteilserwerbs führen können. Entscheidend ist dabei, dass Anleger vor Erwerb umfassend aufgeklärt worden sind, insbesondere über das bestehende Totalverlustrisiko der Anlage, die mangelnde „Fungibilität“ der Anteile (schlechte Veräußerbarkeit), das Risiko, dass Ausschüttungen später zurückgefordert werden können sowie die tatsächlich geflossenen Vertriebsprovisionen außerhalb des von dem Kläger geleisteten Agios.
Auch auf Grund des Emissionsprospekts, sofern es Anlegern vor Zeichnung übergeben wurde können Schadensersatzansprüche entstehen. So heißt es auf S. 17 des Prospekts lediglich: „Eingeschränkte Fungibilität des Anteils“. Eine nähere Erläuterung dazu findet sich nicht, so dass der Prospekt hier unserer Ansicht nach unzureichend ist.
In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um etwaige Rechte zu prüfen. Zudem droht Verjährung der Ansprüche, so dass sich Anleger nicht zu lange Zeit lassen sollten.
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