Schlechte Nachrichten für Anleger der HCI-Schiffsbeteiligung MS Warnow Trader: Das Amtsgericht Leer hat nach Angaben des fondstelegramms das Insolvenzverfahren über das Containerschiff MS Warnow Trader eröffnet (Az.: 8 IN 97/13). Das Emissionshaus HCI Capital hatte das Schiff 1996 platziert.
Es ist nicht die erste Insolvenz, die Anleger in HCI-Schiffsfonds verkraften müssen. Ursächlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die viele Schiffsfonds geraten sind, ist die schwere und anhaltende Krise der Schifffahrt. In den Boom-Jahren wurden Überkapazitäten aufgebaut, die nun dazu führen, dass viele Schiffe nicht ausgelastet sind und dementsprechend zu geringe Umsätze einfahren. Leidtragende sind u.a. die Anleger von Schiffsfonds. Vielfach blieben die Ausschüttungen weit hinter den Erwartungen zurück oder blieben sogar gänzlich aus. Im Falle einer Insolvenz kann den Anlegern auch der Totalverlust ihres investierten Kapitals drohen.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, ist jedoch zuversichtlich, dass es in vielen Fällen nicht so weit kommen muss. Er meint, dass gerade bei Schiffsfonds häufig gute Chancen bestehen, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. „Unserer Erfahrung nach ist es bei der Vermittlung von Schiffsfonds in vielen Fällen zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen“, so der Jurist. Im Klartext heißt das, die Anleger wurden nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt. „Jedem muss klar sein, dass er mit Anteilen an Schiffsfonds unternehmerische Beteiligungen erwirbt. Und damit sind auch alle Risiken verbunden. Bis zum Totalverlust des Geldes. Allerdings hätten die Anleger eben über diese Risiken auch ausführlich aufgeklärt werden müssen“, erklärt der Jurist. Aufgrund dieser Risiken könnten Schiffsfonds auch nicht als sichere Kapitalanlage beworben werden. „Wenn ein Anleger betont, dass er sein Geld in eine sichere Altersvorsorge anlegen möchte und ihm dann die Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen wird, entspricht das sicher nicht den hohen Maßstäben an eine anleger- und objektgerechte Beratung“, so Cäsar-Preller.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist das Verschweigen von Rückvergütungen, die möglicherweise an die vermittelnden Banken geflossen sind. Der BGH hat eindeutig entschieden, dass diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen offen gelegt werden müssen. Cäsar-Preller: „Hintergrund ist, dass diese Rückvergütungen Aufschluss darüber geben können,ob die Bank ihre eigenen Interessen eventuell höher bewertet hat als die des Kunden. Insofern können sie natürlich maßgeblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben.“
Der dritte Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche können Prospektfehler sein. Sind die Angaben im Verkaufsprospekt schon fehlerhaft, stehen die Chancen auf eine Rückabwicklung des Geschäfts gut. „Das bedeutet, dass der Anleger so gestellt wird, als ob er die Beteiligung nie erworben habe“, ergänzt Cäsar-Preller.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
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