Trauriges Jubiläum: Wie das Manager Magazin online am 26.11.2013 berichtet, ist der Mehrzweckfrachter MS Julietta aus dem HCI Renditefonds I offenbar insolvent. Dabei soll es sich inzwischen um die 300. Schiffspleite seit Ausbruch der Schifffahrtskrise handeln.
„Leider wird es wohl auch nicht die letzte sein. Denn viele Experten vermuten, dass noch keine spürbare Erholung der Handelsschifffahrt in Sicht ist“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Leidtragende sind die Anleger, denen im Falle einer Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Geldes droht.
Das Emissionshaus HCI Capital hatte den HCI Renditefonds I im Jahr 2003 platziert. Schon vor einigen Monaten musste die MS Auguste Schulte aus dem gleichen Fonds Insolvenz anmelden. Das gleiche steht nun offenbar bei der MSJulietta zu befürchten. „Anleger müssen aber nicht tatenlos zusehen, wie ihr Geld untergeht“, sagt Cäsar-Preller. Er rät den Betroffenen, ihre Kapitalanlage auf mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Für Schadensersatzansprüche könne es verschiedene Ansatzpunkte geben, so der Fachanwalt. „Wir haben in unserer Praxis schon häufiger erlebt, dass Anleger in eine sichere Kapitalanlage investieren wollten, um im Alter etwas auf der hohen Kante zu haben. Dann wurden ihnen die Beteiligung an einem Schiffsfonds als besonders sicher und renditestark verkauft. Das entspricht aber nicht den hohen Ansprüchen an eine anleger- und objektgerechte Beratung“, erklärt Cäsar-Preller. Denn: Die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist nichts anderes als eine unternehmerische Beteiligung – mit den Chancen und Risiken eines Unternehmers. Dazu gehört u.a. auch der Totalverlust des Geldes. „Daher kann im Zusammenhang mit Schiffsfonds wohl kaum von einer sicheren Altersvorsorge die Rede sein. In so einem Fall liegt eine klassische Falschberatung vor“, so Cäsar-Preller. Zumal Anleger über sämtliche Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört der Totalverlust ebenso wie die erschwerte Handelbarkeit oder die langen Laufzeiten.
Darüber hinaus müssen die Anleger auch darüber informiert werden, wenn die beratende Bank oder Sparkasse für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen erhält. „Nach Rechtsprechung des BGH können diese sogenannten Kick-Backs erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Heißt: Bei Kenntnis der Rückvergütungen wäre das Geschäft möglicherweise erst gar nicht zu Stande gekommen“, erklärt Cäsar-Preller.
Sowohl unterlassene Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs können den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
Mehr Informationen: schiffsfonds-anteile.de
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