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Bei der HCI Schiffsfonds IV GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, welcher von der HCI Gruppe emittiert wurde. Anleger konnten sich über eine Treuhandgesellschaft an dem Dachfonds beteiligen.
Das Konzept hinter dem Dachfonds war die Beteiligung an 6 Einzelschiffsfonds, welche in 3 Marktsegmenten und 4 unterschiedlichen Teilmärkten tätig waren. Durch diese Streuung sollte die Abhängigkeit von einzelnen Schiffsmärkten und damit die Risiken verringert werden. Durch die sogenannte Tonnagesteuer gem. § 5 a EStG sollte die Beteiligung auch steuerlich äußerst reizvoll für die Anleger sein. Insgesamt waren Ausschüttungen in Höhe von rund 159 % über die gesamte Laufzeit der Beteiligung prognostiziert.
Da bei 5 der 6 Schiffen die Erlöse in US$ erzielt wurden, bestand für die Anleger ein erhebliches Wechselkursrisiko, da bei einem Verfall des $ naturgemäß auch die Einnahmen der Zielfonds und damit des Dachfonds selber sinken. Weiterhin handelt es sich bei einer solchen Beteiligung um ein unternehmerisches Engagement, bei welchem immer die Möglichkeit eines Totalverlustes besteht. Die Anleger trugen weiterhin das Risiko, dass der Markt für Schiffe sich verschlechtert und die tatsächlichen Verkaufserlöse deutlich hinter den prognostizierten zurückbleiben würden. 
„Durch die Streuung auf 6 verschiedene Zielfonds sollte zwar die Risiken verringert werden, dies konnte jedoch nur für den Fall funktionieren, dass die unterschiedlichen Teilsegmente sich ach unterschiedlich entwickeln.“, heißt es von dem Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Herrn Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Wenn der Markt sich insgesamt schlecht entwickeln würde, könnte auch die Streuung nicht vor erheblichen Verlusten schützen. Weiterhin ist zu bedenken, dass natürlich bei einer breiteren Streuung auch mehr Einzelrisiken bestehen, welche sich verwirklichen können und sich negativ auf die Entwicklung des Dachfonds auswirken.“
Während bis zum Jahr 2007 noch drei der sechs Schiffe verkauft werden konnten, entwickelten die übrigen drei Schiffe sich im Laufe der Zeit immer schlechter, so dass in dem Zeitraum vom Verkauf der Schiffe bis zum Jahr 2010 die erzielten Jahreserlöse deutlich hinter der Prognose zurückblieben und über 50 % an Erlösen weniger erzielt wurden, als ursprünglich geplant. Dies hatte selbstverständlich auch erhebliche Einbußen an Ausschüttungen für die Anleger zur Folge. Damit haben sich die meisten der möglichen Risiken letztendlich bewahrheitet.
„Geschädigte Anleger sollten sich unbedingt mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, um zu klären, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder Fondsgesellschaft zustehen.“, sagt der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „In Betracht kommt neben Falschberatung und Prospektfehlern auch die unterlassene Aufklärung über Provisionen, über welche die Vermittler unter umständen Aufklären müssen.“
Sollten Sie zu den geschädigten Anlegern zählen, können Sie sich jederzeit an das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller wenden, um das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen. Mit über 15 Jahren Erfahrung in Sachen Anlegerschutz stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller