Wieder hat es einen Schiffsfonds erwischt: Jetzt meldete der HCI-Schiffsfonds MS Elena beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz an, wie das Fondstelegramm berichtet. Anleger des Schiffsfonds sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
2006 legte HCI den Schiffsfonds MS Elena auf. Über üppige Ausschüttungen konnten sich die Anleger im Grunde genommen nie freuen. „Durch die Insolvenz droht ihnen nun aber sogar der Totalverlust ihres investierten Gelds“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Allerdings hält die gängige Rechtsprechung durchaus noch zwei Rettungsboote für die Anleger parat: Das erste heißt Prospektfehler, das zweite Falschberatung. „Beides begründet den Anspruch auf Schadensersatz. Bei falschen Angaben im Verkaufsprospekt kann der Anleger auf Rückabwicklung drängen, d.h. er wird so gestellt, als ob er das Geschäft nie getätigt hätte“, erklärt Cäsar-Preller. Bei Falschberatung durch den Bankberater kann er Ansprüche aus Schadensersatz geltend machen. „Im Beratungsgespräch muss der Anleger beispielsweise auf alle wirtschaftlichen Risiken der Anlage bis zum Totalverlust oder über Provisionszahlungen an die Berater aufgeklärt werden“, so Cäsar-Preller.
Es gibt also durchaus noch Hoffnung für die Anleger der MS Elena. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger geschlossener Schiffsffonds.
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