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Eheschließungen sind theoretisch in allen Ländern der Welt möglich. Wer aber eine Hochzeit im Ausland plant oder vor einem deutschen Standesbeamten einen Ausländer heiraten möchte, sollte alles gut vorbereiten, denn es bedeutet einigen organisatorischen und finanziellen Aufwand.
Das Standesamt am Wohnsitz ist hier zunächst die wichtigste Anlaufstelle. Heiratswillige sollten sich aber unbedingt auch zuvor beim deutschen Konsulat im Hochzeitsland oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes informieren, egal ob die Heirat in Las Vegas oder nach Hinduritus in Indien stattfinden soll.
Wenn die örtlichen Gesetze eingehalten wurden, ist jede im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland anerkannt. Eine staatliche Stelle muss eine ausländische Heiratsurkunde ausstellen, unterschreiben und beglaubigen. In den USA erhält man darüber hinaus eine sogenannte Heiratsbewilligung. Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt die Urkunde durch das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft beglaubigen. Man kann als deutscher Staatsangehöriger sich die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland nachbeurkunden lassen; man erhält sodann deutsche Personenstandsurkunden. Das kann den Rechtsverkehr manches Mal sehr vereinfachen und ist daher zu empfehlen.
Bei einer Auslandshochzeit sind gewisse Papiere nötig. Die Geburtsurkunde, die in einigen Fällen auf internationalem Vordruck ausgefertigt sein muss, darf nicht älter als sechs Monate sein. Wichtig ist zudem das Ehefähigkeitszeugnis, welches das deutsche Standesamt ausstellt und bescheinigt, dass der beabsichtigten Heirat kein Hindernis entgegensteht. Auch benötigt man Reisepass oder Personalausweis und gegebenenfalls das Scheidungsurteil oder bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten. 
Bevor der Hochzeitstermin festgelegt wird, sollte man mit dem Standesamt im Ausland unbedingt Verbindung aufnehmen, nur hier erfährt man die genauen Formalitäten und Voraussetzungen für die geplante Eheschließung.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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