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Werden die Heizungen in einer Mietwohnung modernisiert, muss der Vermieter dem Mieter dies spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in schriftlicher Form mitteilen. In dieser Zeit können dann die Mieter Einspruch einlegen. Bis zum Ablauf des auf die Ankündigung folgenden Monats haben Mieter Zeit, dem Vermieter Gründe darzulegen, warum sie die Modernisierung nicht akzeptieren. 
Der Vermieter kann mit seinem Mieter eine Vereinbarung über die Modernisierung derHeizung treffen. In diesem Fall kann von den gesetzlichen Anforderungen an die Frist und die Form der Ankündigung abgewichen werden.
Soll eine defekte Heizung aber nicht modernisiert werden, sondern lediglich durch ein gleichwertiges Modell ersetzt werden, muss der Vermieter dies zwar auch rechtzeitig ankündigen, ist jedoch hierbei weder an eine bestimmte Frist noch an eine bestimmte Form gebunden. 
Welche Frist als angemessen gilt, richtet sich nach der tatsächlichen Beeinträchtigung der Mieter durch den Heizungsaustausch. Sie wird in einem warmen Sommer daher kürzer als in einem kalten Winter sein. Sollte der sofortige Heizungsaustausch zwingend erforderlich sein, darf die Ankündigung auch unterbleiben.
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