Ein Mieter darf in Notfällen selber einen Handwerker beauftragen, wenn die Heizung im Winter ausfällt. Dennoch muss er vorher versuchen, seinen Vermieter zu erreichen. Denn sonst muss der Mieter für die Kosten aufkommen.
Zuerst muss immer der Vermieter informiert werden, bevor der Mieter einen Handwerker beauftragt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Zudem muss dem Vermieter eine angemessen Frist für das Organisieren der Reparatur eingeräumt bekommen. Jedoch sollte der Mieter selbst tätig werden, wenn der Vermieter nicht zu erreichen ist, oder der Mangel nicht schnellstmöglich behoben werden kann.
Hält sich der Mieter nicht daran, muss wahrscheinlich er die Kosten tragen.
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