Wird ein Radfahrer in einen Unfall verwickelt und trägt er dabei keinen Helm, hat er eine Mitschuld.
Ein Fall:
Eine Radlerin zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Das Oberlandesgericht Schleswig urteilte damals, dass die Radlerin eine Mitschuld von 20 Prozent hätte.
Jedoch gibt es für Radfahrer keine generelle Helmpflicht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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