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Schnell kann Herbstlaub auf dem Gehweg zu einer rutschigen Angelegenheit werden. Daher müssen Hausbesitzer die abgefallenen Blätter regelmäßig beseitigen. Denn wenn jemand stürzt, weil nicht geräumt wurde, kann das für den Hausbesitzer teuer werden. Dann hilft meist eine Haftpflichtversicherung, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, denn der Geschädigte kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen.
Haftbar gemacht wird in der Regel der Eigentümer, denn er ist für das Laubfegen verantwortlich. Wurde das Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten häufig auf den Mieter. In diesem Falle sind die Mieter haftbar.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen dann die Ansprüche der Geschädigten. Lehnt die Versicherung die Zahlung von Schadenersatz ab, kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn grundsätzlich nicht besteht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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