Kostenlosen Termin online buchen
Zugelaufene Tiere müssen immer bei einer zuständigen Behörde gemeldet werden. Das können das Ordnungsamt, ein Fundbüro oder die Polizei sein. Dies ist wichtig, da der ursprüngliche Besitzer ein halbes Jahr Zeit hat um sein Tier zurück zu verlangen, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Der nächste Weg sollte deshalb inein Tierheim führen, entweder um das Tier dort abzugeben oder zumindest um nachzufragen, ob sich dort schon der Besitzer gemeldet hat. 
Ist der Besitzer zunächst nicht zu ermitteln und der Finder möchte beispielsweise die Katze bei sich aufnehmen, sollte er das Tier zum Tierarzt bringen. Dieser kann die Katze untersuchen und medizinisch versorgen. Falls sie einen Chip trägt, besteht zudem eine weitere Chance, den Besitzer zu ermitteln. 
Hat die Katze ein gut sichtbares Gesäuge mit dicken Zitzen, sollte sie am besten gar nicht von der Fundstelle entfernt werden. Andernfalls könnte möglicher Nachwuchs verhungern. Herr Cäsar-Preller rät in einer solchen Situation, dem örtlichen Tierschutzverein Bescheid zu geben. 
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller