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Nach der Hess AG haben nun auch drei Töchter des Leuchtenherstellers Insolvenz angemeldet: „Am heutigen Tage haben die emdelight GmbH, an der die Hess AG (ISIN: DE000A0N3EJ6) mittelbar zu 100 % beteiligt ist, sowie die EMDEOLED GmbH und die emdeligent GmbH, an denen die Hess AG beteiligt ist, beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt“, teilt das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung am 22. Februar  mit.
Die drei Tochterunternehmen sind alle in Frankfurt a.M. angesiedelt. Als vorläufige Insolvenzverwalter wurden  die Rechtsanwälte Volker Grub und Wolfgang Bilgery bestellt. 
Unterdessen laufen die Ermittlungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft auf Hochtouren. Wie der Südkurier am 22. Februar berichtet, rücken sechs Beschuldigte in den Fokus der Ermittlungen. Weiter wird auch geprüft, ob die Hess AG ihre Umsätze „frisiert“ hat. 
Angesichts des Betrugsverdachts empfiehlt auch die Sparkasse Schwarzwald-Baar den Kunden, die Hess-Aktien gekauft haben, umgehend Hilfe bei einem Anwalt zu suchen, um keine Fristen wegen möglicher Schadensersatzklagen zu versäumen, berichtet das Blatt weiter.
Für Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist die Entwicklung rund um die Hess AG besorgniserregend: „Nachdem jetzt auch noch drei Tochter-Unternehmen Insolvenz angemeldet haben, sieht es schon sehr düster aus. Die Hoffnung, dass das Unternehmen noch gerettet werden kann, ist dadurch natürlich nicht größer geworden.“
Die Belegschaft der Hess AG muss hoffen, dass es irgendwie mit dem Leuchtenhersteller weitergeht. Anleger, die in Hess-Aktien investiert haben, müssen sich aber nicht auf vage Hoffnungen verlassen, sondern können versuchen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. „Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Es deutet tatsächlich immer mehr darauf hin, dass die Hess AG ihre Zahlen für den Börsengang geschönt. Damit dürfte auch der Prospekt falsch sein. Dann können die Anleger auf Rückabwicklung der Kapitalanlage wegen Prospektfehler drängen. Bei Prospekthaftung gelten allerdings kurze Verjährungsfristen. Daher sollten die Ansprüche schnellstmöglich geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de 
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