Die Anleihegläubiger des insolventen Personaldienstleisters hkw müssen befürchten, dass sie leer ausgehen. Ihre Anleihegelder sind offenbar verschwunden, wie das Handelsblatt am 7. Februar berichtet. Außerdem habe der Insolvenzverwalter Massenunzulänglichkeit angemeldet. „Daher müssen die Anleihe-Zeichner leider davon ausgehen, dass sie noch nicht mal einen Teil ihres Geldes wiedersehen werden. Obwohl ein Käufer für das Unternehmen gefunden wurde“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Am 24. Februar findet eine Gläubigerversammlung statt.
Ende 2013 hatte der Münchner Personaldienstleister Insolvenz angemeldet (Az.: 1501 IN 4203/13). Die liquiden Mittel hätten nicht mehr gereicht, um die fälligen Zinsen für die Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1 K0QR) zu bezahlen. In der Realität stellt sich die Lage wohl noch viel schlimmer dar. Nach dem Bericht des Handelsblatts habe der damalige hkw-Chef die Anleihegelder dazu verwendet, um ungesicherte Darlehen an Unternehmen zu vergeben, die mit ihm verbunden waren. So sollen auch Gelder an die hkw Holding geflossen sein, die aber ebenfalls insolvent ist. Zudem soll noch ein Darlehen über knapp 6 Millionen Euro aufgenommen worden sein, das aber in keiner Bilanz auftaucht. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung und dem Anfangsverdacht des Betrugs.
„hkw ist leider nicht das erste und wohl auch nicht das letzte Beispiel dafür, wie riskant Mittelstandsanleihen sind – ganz unabhängig vom Betrugsverdacht“, so Cäsar-Preller. Das Problem sei, dass mit den Anleihegeldern häufig alte Verbindlichkeiten bedient würden. „Das geht aber nur so lange gut, bis die fälligen Zinsen nicht mehr gezahlt werden können. Am Ende steht dann die Insolvenz und die Anleger haben den finanziellen Schaden“, so Cäsar-Preller.
Da die Aussichten für die Zeichner der hkw-Anleihe alles andere als rosig sind, empfiehlt er, die Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. „Die hohen Zinsen klingen für viele Anleger verlockend. Umso wichtiger ist es aber, dass sie im Zuge der Anlageberatung auch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden. Denn diese können sie in der Regel nicht selbst überschauen“, so Cäsar-Preller.
Darüber hinaus gelte es, auch den Verkaufsprospekt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Cäsar-Preller: „Eventuell können Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen gestellt werden.“
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