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Die steigenden Wasserpegel und die unzähligen überschwemmten Keller sind deutschlandweit derzeit in aller Munde. Für die Betroffenen ist das Hochwasser natürlich übel. Der Schaden liegt neben dem Finanziellen gerade auch in jeder Menge Arbeit und im persönlichen Bereich, wenn es etwa alte Familiengegenstände erwischt hat. Bedeutet das, dass Betroffene immer auf den Schaden hocken bleiben müssen? Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden rät: „Am Nächsten liegt es natürlich, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die bloße Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist dabei aber meistens nicht ausreichend. Viele Versicherungen schließen diese Schäden hierbei aus.  Hier muss man genau in den Vertrag schauen. Ansonsten hilft nur eine Hochwasserversicherung. Was viele aber nicht wissen, ist, dass darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche gegen das Land oder gegen die Stadt in Betracht kommen können. Natürlich kann der Staat nicht jeden übermäßigen Regenfall abwehren, trotzdem muss vor allem die Gewässeraufsicht Ihren Schutzpflichten im ausreichenden Maß nachgekommen sein. Wenn er dies nicht tut, hat der Bürger einen Anspruch aus Schadensersatz wegen Amtshaftung. Ob eine Pflichtverletzung vorliegt, hängt natürlich vom Einzelfall ab.“

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller