Arbeitnehmer müssen an ihrer eigenen Hochzeit nicht extra Urlaub nehmen. Denn der Arbeitgeber muss sie an dem Tag freistellen, wenn es ein Arbeitstag ist. Zudem darf das Gehalt nicht gekürzt werden. Viele Tarifverträge gehen sogar über das gesetzliche Minimum von einem freien Tag hinaus und gewähren mehrere Tage Sonderurlaub, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Außerdem werden Schichtarbeiter bevorzugt bei der Planung und müssen vor der eigenen Hochzeit z.B. nicht die Nachtschicht machen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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