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Geschädigte können unter Umständen ein höheres Schmerzensgeld verlangen, wenn eine Schadenregulierung nachweislich bewusst verzögert wird. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg, Aktenzeichen 1 U 46/07. Neben den körperlichen Schmerzen müssten in solchen Fällen auch die psychischen Belastungen berücksichtigt werden, die mit einer verzögerten Schadenregulierung zwangsläufig verbunden seien.
Das Gericht sprach in dem Fall einem Patienten ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zu. Der Mann litt nach einer fehlerhaften neurochirurgischen Operation unter anderem an ständigen Schmerzen an Rumpf und Beinen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der behandelnde Arzt gut sechs Jahre nach der Operation und mehr als vier Jahre nach einer ersten Verurteilung noch keinen Cent Schmerzensgeld gezahlt. Das Gericht bezog daher bei der Berechnung des Schmerzensgeldes nicht nur die körperlichen Schmerzen und Beeinträchtigungen des Klägers ein.

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