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Das LandgerichtKoblenz entschied, dass ein Hotel nur mit Sternen werben darf, wenn ihm diese offiziell von einer neutralen Klassifizierungsstelle verliehen wurden. 
Gegen die Internetwerbung eines Hotels in Kaiserslautern hatte ein Verbraucherverband geklagt, da besagtes Hotel drei Sterne verwendete. Die Richter urteilten, dass es sich dabei um unlautere Werbung und Verbrauchertäuschung handele. Eine Hotelwerbung mit drei Sternen werde von den meisten Reisenden so interpretiert, dass sich dahinter eine offizielle Klassifizierung verberge. Dies war jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall.
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