Schlechte Nachrichten für Anleger in Hansa Treuhand Schiffsfonds. Für das zum Dachfonds HT Flottenfonds II zählende Containerschiff MS HS Humboldt wurde am Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt (Az.: 67g IN 46/14).
Das Containerschiff MS HS Humboldt bildet gemeinsam mit den Schiffen MS HS Discoverer, MS HS Challenger, MS Hansa Nordburg und MS HS Aalesund den Dachfonds HT Flottenfonds II. Der Fonds wurde im Jahr 2003 emittiert. Nachdem anfangs die Ausschüttungen sprudelten, müssen die Anleger seit 2009 auf Ausschüttungen verzichten.
Nachdem die Anleger sich mehrheitlich gegen einen Verkauf der MS HS Humboldt ausgesprochen hatte, wurden sie von der Fondsgesellschaft zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert, um die Liquidität zu sichern. Nun stellte die Fondsgesellschaft der MS HS Humboldt am 3. Februar Antrag auf Insolvenz. Anlegern droht damit der Totalverlust ihrer Einlage.
„Die Rückforderung der Ausschüttungen ist nicht in jedem Fall rechtmäßig wie Urteile des BGH und anderer Gerichte belegen. Demnach muss die Rückforderung eindeutig im Gesellschaftsvertrag geregelt sein“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Auch im Falle einer Insolvenz des Containerschiffes MS HS Humboldt müsse für die Anleger nicht zwangsläufig das Geld verloren sein, so der Jurist.
Die Anleger können prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. „Die können z.B. auf einer fehlerhaften Anlageberatung beruhen“, erklärt Cäsar-Preller. Denn an eine anleger- und objektgerechte Beratung werden hohe Anforderungen gestellt. Dazu gehört auch die umfassende Risikoaufklärung der Anleger. Cäsar-Preller: „Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen dazu gehörenden Risiken – bis hin zum Totalverlust. Darüber müssen die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden.“
Außerdem müsse die Bank alle Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, ungefragt offenlegen. „Meistens wird aber nur über das Agio geredet. In vielen Fällen fließen aber von den Fondsgesellschaften weitere Rückvergütungen an die Bank. Nach Rechtsprechung des BGH können diese sogenannten Kick-Backs großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben“, erläutert Cäsar-Preller. Das bedeutet, dass die Anleger bei voller Kenntnis der Provisionen an die Bank sich möglicherweise nicht an dem Fonds beteiligt hätten.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: schiffsfonds-anteile.de
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