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Gerne würden viele Hundbesitzer ihren Vierbeiner mit ins Büro nehmen. Dazu müssen sie aber ihren Arbeitgeber ausdrücklich um Erlaubnis bitten. Ein Arbeitnehmer hat nämlich keinen Anspruch darauf, seinen Hund mitzubringen.
Wenn der Arbeitgeber das Mitbringen des Hundes verbietet, muss sich der Arbeitnehmer auch daran halten. Tut er dies nicht und nimmt er seinen Hund trotzdem mit ins Büro, kann dem Arbeitnehmer sogar eine Abmahnung drohen. Wenn der Arbeitnehmer nur bereits ist zu arbeiten, wenn er seinen Hund mitbringen darf, kann der Arbeitnehmer außerdem sein Gehalt kürzen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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