Kommt es bei einem Zusammentreffen von mehreren Hunden zu einer Massenbalgerei und wird einer der Besitzer bei dem Versuch verletzt, die Tiere zu trennen, haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Falls vorhanden, springt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Hund den Schaden verursacht hat, so das Landgericht Mainz (Az. 3 S 8/04).
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