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Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Hundebesitzer auch dann haftet, wenn sein Tier in einer Tierpension Schäden anrichtet. Ein Hundehalter hatte seine Border-Collie-Mischlingshündin im September 2011 für zehn Tage zur Betreuung in eine Hundepension abgegeben. Die Betreiberin wollte am nächsten Tag die Hündin anleinen und wurde von ihr in die Ober- und Unterlippe gebissen. 
Daraufhin klagte sie gegen den Hundehalter auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Richter entschieden, dass die Tierhalterhaftung grundsätzlich auch besteht, wenn ein Tieraufseher durch das betreute Tier verletzt wird. 
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