Wann und unter welchen Bedingungen darf ein Vermieter die fristlose Kündigung gegenüber einem Mieter aussprechen?
Das Amtsgericht München gab der fristlosen Kündigung eines Vermieters recht, nachdem der Mieter zum wiederholten Male gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag verstoßen hatte. In dem dortigen Fall ging es um eine Mieterin, die Hundehalterin war und die Genehmigung hatte, den Hund in der Mietwohnung zu halten. Es wurde ausgehandelt, dass die Hundehaltung die anderen Mieter nicht stören und belästigen darf.
Doch leider wurden diese Vereinbarungen nicht eingehalten und der Hund der Mieterin lief mehrmals nicht angeleint in der Wohnanlage herum; hierfür wurde die Mieterin auch von der Vermieterin bereits abgemahnt, doch diese änderte nichts an ihrem Verhalten.
Es blieb jedoch nicht bei diesem einen Vorfall, denn bei einem weiteren Vorfall versuchte der Hund einen Nachbarn anzugreifen. Der Nachbar wiederum schrie den Hund an, damit er ihn in Ruhe ließe und versuchte, Fotos von dem Hund aufzunehmen. Bei diesem Vorgehen wurde die Hundehalterin handgreiflich und versuchte dem Nachbarn das Handy aus der Hand zu schlagen. Ebenfalls beleidigte sie den Nachbarn als ,,Rechtsradikalen“.
Nach diesem Vorfall sah sich die Vermieterin gezwungen, der Mieterin die außerordentliche und fristlose Kündigung auszusprechen. Die Mieterin zeigte sich von der Kündigung nicht beeindruckt und räumte die Wohnung nicht. Die Vermieterin erhob Räumungsklage.
Das Amtsgericht stimmte der Vermieterin zu und verordnete die Mieterin mit ihrem Hund zur Räumung der Wohnung.
Die Mieterin hat mit ihrem Verhalten mehrmals gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag verstoßen. Nicht nur das Nicht-Anleinen des Hundes, sondern vor allem das Beleidigen und versuchte Schlagen eines Nachbarn stellen eine bedrohliche Geste für alle Mitmieter dar, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Eine solche mehrfache Verletzung der Vertragspflichten rechtfertigt wiederum eine fristlose Kündigung.
Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema der Kündigung eines Mietverhältnisses oder zu den Pflichten eines Mieters oder Vermieters? Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
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